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LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 253 Abs. 2 ZPO, § 511 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO
Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster Instanz verfolgten Streitgegenstand (13. Monatseinkommen aus betrieblicher Übung) nicht mehr verfolgt, sondern mit ihr nur noch und erstmals einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt darauf ... - IWW
§ 240 ZPO, § 4 Abs. 5 TVG, § 511 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 308 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 ; ZPO § 511 ; ZPO § 522 Abs. 1
Zulässigkeit der Berufung bei Änderung des Grundes für die Forderung eines 13. Monatseinkommens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 24.07.2015 - 3 Ca 31/15
- LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1426/15
Beschwer; Zulässigkeit; Streitgegenstand
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Eine zulässige Berufung setzt voraus, dass der Berufungskläger die aus dem ersten Urteil folgende Beschwer bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch beseitigen will ( BGH 15. März 2002 - V ZR 39/01 - MDR 2002, 1085; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris).Erforderlich ist insoweit, dass der im ersten Rechtszug erhobene Anspruch zumindest teilweise weiter verfolgt wird, der Kläger also die erstinstanzliche Klageabweisung in Zweifel zieht und nicht lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt ( BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris) .
Die bloße Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, ein solches Prozessziel setzt vielmehr eine zulässige Berufung voraus ( BGH 15. März 2002 - V ZR 39/01 - MDR 2002, 1085; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris) .
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Unzulässige Berufung - Klageänderung
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Erforderlich ist insoweit, dass der im ersten Rechtszug erhobene Anspruch zumindest teilweise weiter verfolgt wird, der Kläger also die erstinstanzliche Klageabweisung in Zweifel zieht und nicht lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt ( BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris) .Die bloße Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, ein solches Prozessziel setzt vielmehr eine zulässige Berufung voraus ( BGH 15. März 2002 - V ZR 39/01 - MDR 2002, 1085; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris) .
- BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01
Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Eine zulässige Berufung setzt voraus, dass der Berufungskläger die aus dem ersten Urteil folgende Beschwer bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch beseitigen will ( BGH 15. März 2002 - V ZR 39/01 - MDR 2002, 1085; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris).Die bloße Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, ein solches Prozessziel setzt vielmehr eine zulässige Berufung voraus ( BGH 15. März 2002 - V ZR 39/01 - MDR 2002, 1085; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1426/15 - Juris) .
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
Eingruppierung einer Altenpflegehelferin
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris). - BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13
Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris). - BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 950/13
Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische …
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris). - BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Hätte das Arbeitsgericht einen Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung iVm. dem TV 13. MOE 2002 iVm. § 4 Abs. 5 TVG geprüft und beschieden, hätte es § 308 ZPO verletzt; es hätte etwas anderes zugesprochen oder aberkannt, als der Kläger erstinstanzlich beantragt hat ( vergl. zum gesonderten Streitgegenstand eines Anspruchs aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris). - LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15
Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach …
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) . - BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Mehrere Streitgegenstände liegen immer dann vor, wenn der Kläger seinen Anspruch auf unterschiedliche Lebenssachverhalte stützt (vergl. nur BAG 17. Oktober 2017-9 AZR 192/17-Juris) . - BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur …
Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) . - BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
Hemmung der Verjährung